Wie Sie weiterhin eine Förderung erhalten
Sie als Bauherr:in, können gemeinsam mit DGNB Auditor:innen, Energie-Effizienz-Expert:innen sowie dem gesamten Planungsteam eine DGNB Zertifizierung für ihr geplantes Bauvorhaben beantragen. Die genannten Akteure müssen jeweils über eine Zulassung von verschiedenen offiziellen Stellen verfügen. Ihr Bauvorhaben erreicht nur dann die NH-Klasse, wenn die Kriterien des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) eingehalten werden. Grundlage dieser QNG-Kriterien sind die energetischen Eigenschaften eines EH/EG 40-Standards sowie eine vorherige Gebäudezertifizierung nach DGNB (o.Ä.). Darüber hinaus werden durch QNG über die Zertifizierung hinausgehende Anforderungen an die Barrierefreiheit, die CO2-Emissionen sowie die Gebäudeschadstoffe gestellt. Die dieBauingenieure begleiten Sie bei der Zertifizierung sowie dem KfW-Antrag. Die Antragstellung ist voraussichtlich bis 28.02.2023 möglich. dieBauingenieure sind interdisziplinär aufgestellt und erbringen sämtliche dafür benötigten Leistungen vollumfänglich.
Seien Sie schnell und senden uns Ihre Unterlagen für eine fristgemäße Antragsstellung!
Welche Förderungen zusätzlich zur Zinsverbilligung für den Neubau bis zum 28.02.2023 noch möglich sind
Effizienzhausstufe | maximaler Kreditbetrag/ anrechenbare Kosten |
Tilgungszuschuss | maximale Förderung |
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Wohngebäude Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (NH) pro WE |
120.000€ | 5% | 6.000€ |
Nichtwohngebäude Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (NH) pro m² |
2.000€/m² NGF bis max. 10Mio € |
5% | 100€/m² NGF bis max. 0,5 Mio€ |
Baubegleitungszuschuss je für Bauphysik und Zertifizierung | |||
Einfamilienhäuser/ Reihenhäuser |
40.000€ | 50% | 20.000€ |
Eigentumswohnungen | 4.000€ | 50% | 2.000€ |
Mehrfamilienhäuser ab 3WE/ Nichtwohngebäude |
40.000€ | 50% | 20.000€ |
Welche Förderungen Sie noch beantragen können
Für Neubauvorhaben ist derzeit nur noch eine Förderung möglich, wenn das Gebäude die energetischen Eigenschaften eines EH/EG 40-Standards erreicht, sowie über eine NH-Klasse verfügt. Sanierungsvorhaben bleiben von den Kürzungen weitgehend unberührt, weswegen hier noch diverse Möglichkeiten existieren, eine Förderung zu erhalten.
Was sich ab 01.03.2013 ändert - Entfall des Tilgungszuschuss für nicht kommunale Antragsteller
Gegenstand der FörderungGefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter Wohn- und Nichtwohngebäude mit Effizienzstandard EH/EG 40. Diese müssen zudem die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen. Folgende 2 Stufen werden gefördert:
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FörderempfängerAntragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (der erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden und Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäuden. Dies sind z.B.:
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ZuschussförderungNur kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss). |
Wohngebäude: Kreditförderung
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Nichtwohngebäude: Kreditförderung
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Förderfähige Kosten
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Fördervoraussetzungen
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Wir sind als Sachverständige gelistet für alle Antragsarten, kommen Sie zur Antragstellung auf uns zu.
dieBauingenieure begleiten Sie zu Ihrer individuellen Förderung
Das Team von dieBauingenieure hat langjährige Erfahrung mit DGNB Zertifizierung und KfW-Fördermittelanträgen. Somit bieten wir eine lückenlose Beratung sowie ein zügiges und gewissenhaftes Bearbeiten Ihrer Anträge. Sie bekommen sämtliche Leistungen aus einer Hand und haben einen Ansprechpartner für Ihre Fragen und Anliegen.
Wenn Sie Interesse an einer KfW-Förderung sowie den damit verbundenen Zertifikaten haben, sprechen Sie uns gerne an!
Wo finde ich offizielle Informationen über die Förderung?
Weitergehende Hintergrundinformationen sowie häufige Fragen (FAQ) können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden.