Entwurfshilfe für den sommerlichen Wärmeschutz

Für Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen ist gemäß geltender Energieeinsparverordnung EnEV 2014 der sommerliche
Wärmeschutz nachzuweisen. Gegenüber der alten EnEV 2009 ergeben sich Verschärfungen, die unsere Entwurfshilfe aufzeigt. Der raumweise Nachweis ist auch dann zu führen, wenn das Gebäude gekühlt wird.
Wenn beispielsweise aufgrund einer zu großen Fensterfläche der vereinfachte Nachweis nicht möglich ist, kann eine thermische Raumsimulation geführt werden. Um regionale Unterschiede der sommerlichen Klimaverhältnisse zu berücksichtigen, wird für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz zwischen den Sommerklimaregionen A, B und C unterschieden. Unsere Entwurfshilfe bezieht sich auf die Klimaregion C.