Aktuelles
18.04.2008 Referentenentwurf zur EnEV 2009
Seit dem 18. April liegt ein Referentenentwurf zur neuen EnEV 2009 vor, der viele der bereits diskutierten Änderungen enthält. So wird das Anforderungsniveau für den Neubau ebenso wie für Sanierungsmaßnahmen um etwa 30% verschärft. Zugleich wird bei der Berechnung der Höchstwerte für Wohngebäude auf ein Referenzgebäudeverfahren umgestellt, wie es bereits in der EnEV 2007 für Nichtwohngebäude vorliegt. Das Berechnungsverfahren für Wohngebäude soll in Zukunft ebenfalls auf der DIN V 18599 basieren, alternativ darf aber das alte Verfahren weiterhin genutzt werden. Außerdem enthält der Entwurf eine Pflicht zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen, dies jedoch mit langen Fristen und vielen Ausnahmen.
Der Vollzug der EnEV soll verbessert werden, indem ausführende Betriebe in Zukunft die Einhaltung der EnEV bescheinigen sollen und Schornsteinfeger die Umsetzung der Nachrüstverpflichtungen prüfen und gegebenenfalls Verstöße melden sollen. Die neue EnEV 2009 soll am 21. Mai verabschiedet werden und zum 01.01.2009 in Kraft treten.
Referentenentwurf zur EnEV 2009 (430 kB)
Begründung zur EnEV 2009 (350 kB)
Entwurf zur 3. Änderung des Energieeinspargesetzes (75 kB)
10.01.2008 Neuer KfW-Zuschuss bei Sanierungen
Eigentümer von Ein- unf Zweifamilienhäusern, die energetisch sanieren wollen, können bei der KfW Förderbank einen Zuschuss zu den Kosten für Energieberatung und Baubegleitung beantragen. Die KfW trägt die Hälfte der Kosten, maximal 1.000 Euro je Einheit. Gewährt wird der Zuschuss bei Sanierungen auf Neubaunieveau oder nach der EnEV und nur dann, wenn die Maßnahme mit einem Kredit oder Zuschuss aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm gefördert wird. (Quelle: Immobilien-Zeitung, 10.01.2008)
09.08.2007 Mietkürzung bei mangelndem Klimaschutz?
Mieter sollen nach dem Willen von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) künftig die Miete kürzen können, wenn ihre Wohnungen zu schlecht isoliert sind. Der Minister kündigte an, dass die Miete niedriger ausfallen darf, wenn der Vermieter Modernisierungen zur Einsparung der Heizkosten versäumt. Die Regelung soll zum Klimaschutzprogramm gehören, über das das Bundeskabinett Ende August berät. (Quelle: BNN, 09.08.2007)
10.07.2007 Landesregierung BW legt Entwurf für Wärmegesetz vor.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 10.7.2007 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, das die Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Wärmenutzung zur Pflicht macht. Für Neubauten soll ab dem 01.04.2008 Neubauten ein Pflichtanteil von mindestens 20 % des jährlichen Wärmebedarfs gelten. Bei Wohngebäuden im Bestand gilt ein Pflichtanteil von mindestens 10 % des jährlichen Wärmebedarfs ab dem 01.01.2010 , wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Um die Umsetzung zu erleichtern wird der Anteil beispielsweise als erfüllt angesehen, wenn eine sinnvoll dimensionierte Solaranlage zur Warmwasserbereitung eingebaut wird, wenn eine Wärmepumpe mit Erdsonden oder eine Pelletheizung eingebaut ist oder wenn nachweislich Anteile an Biogas oder Bioöl zur Beheizung genutzt werden. Energieberatung und Energiepass sollen zu diesem Ziel beitragen.
