Bautechnik

Energieausweis

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 sind Immobilienbesitzer verpflichtet, bei Neuvermietung oder Verkauf dem jeweiligen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Weiter gilt: Wer neu baut oder ein bestehendes Gebäude baulich verändert, ist dazu verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen.

Sinn eines Energieausweises:

  • Es handelt sich dabei um ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet
  • Mieter und Käufer bekommen einen Überblick über den Energieverbrauch und den energetischen Zustand der Immobilie

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Grundsätzlich wird zwischen zwei verschiedenen Ausweisen unterschieden. Der Bedarfsausweis spiegelt den Energiebedarf des Gebäudes aufgrund der Außenbauteile und der Anlagentechnik wieder. Der Verbrauchsausweis erfasst hingegen lediglich die Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechungsperioden – hier fallen die individuellen Nutzungsgewohnheiten erheblich ins Gewicht.

Für Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden. Besitzer von Nicht-Wohngebäuden können hingegen zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.

Unser Service für Sie

Wir erstellen für Sie Ihren Energieausweis und beraten Sie gerne persönlich, welcher der beiden Varianten für Sie in Frage kommt. Alternativ können Sie Ihren rechtssicheren Ausweis auch über unser Portal im Internet unter www.energiepass-Rechner.de kostengünstig selbst erstellen.