Bestand (Energiepass)
Mit der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2007 gilt:
| Baufertigstellung | ||
| bis 1965 | ab 1965 | |
| Energieausweis | ab 01.07.2008 | ab 01.01.2009 |
| Gebäudegröße (Wohngebäude) | ||
| < 5 Wohneinheiten | >= 5 Wohneinheiten | |
| Bauantrag vor 01.11.1977 | Bedarf | Verbrauch oder Bedarf |
| Bauantrag nach 01.11.1977 | Verbrauch oder Bedarf | Verbrauch oder Bedarf |
Bis zum 01.10.2008 haben die Eigentümer aller Wohngebäude ein Wahlrecht zwischen bedarfs- und verbrauchsabhängigem Energieausweis.
Der Ausweis ist bei Neuvermietung und Verkauf durch den Eigentümer vorzuhalten. Es wird unterschieden zwischen dem Bedarfsausweis, welcher den Energiebedarf des Gebäudes auf Grund der Außenbauteile und der Anlagentechnik wiedergibt. Weiterhin erfasst der Verbrauchsausweis die Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechungsperioden. Hier fallen die individuellen Nutzungsgewohnheiten erheblich ins Gewicht.
Als potentieller Käufer eines Gebäudes sollte man nach dem Bedarfsausweis fragen, da die Aussagekraft erheblich höher ist.
