Diplom-Ingenieur Gunnar Clemenz


Bestand

Bestand (Energiepass)

Mit der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2007 gilt:

Baufertigstellung
bis 1965 ab 1965
Energieausweis ab 01.07.2008 ab 01.01.2009
Gebäudegröße (Wohngebäude)
< 5 Wohneinheiten >= 5 Wohneinheiten
Bauantrag vor 01.11.1977 Bedarf Verbrauch oder Bedarf
Bauantrag nach 01.11.1977 Verbrauch oder Bedarf Verbrauch oder Bedarf

Bis zum 01.10.2008 haben die Eigentümer aller Wohngebäude ein Wahlrecht zwischen bedarfs- und verbrauchsabhängigem Energieausweis.

Der Ausweis ist bei Neuvermietung und Verkauf durch den Eigentümer vorzuhalten. Es wird unterschieden zwischen dem Bedarfsausweis, welcher den Energiebedarf des Gebäudes auf Grund der Außenbauteile und der Anlagentechnik wiedergibt. Weiterhin erfasst der Verbrauchsausweis die Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechungsperioden. Hier fallen die individuellen Nutzungsgewohnheiten erheblich ins Gewicht.

Als potentieller Käufer eines Gebäudes sollte man nach dem Bedarfsausweis fragen, da die Aussagekraft erheblich höher ist.

 
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