Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Seit dem 10.06.1998 wurde mit der Baustellenverordnung (BaustellV) eine Koordination von Aspekten der Sicherheit und Gesundheit durch den Bauherrn vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen aber auf einen Dritten, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), übertragen.
Bereits in der Planungsphase werden wir tätig und erstellen nach Beratung und Durchsicht der Planunterlagen den sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), die Vorankündigung und die "Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk ".
In der Ausführungsphase (Bauphase) überwachen wir durch Baustellenbegehungen die Einhaltung des SiGe-Plans und sind bei der Umsetzung behilflich.
