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SiGe-Koordination
Der so genannte Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGe) ist seit 10. Juni 1998 Teil der Baustellenverordnung. Er dient im Wesentlichen der Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen und wird vom jeweiligen Bauherren koordiniert. Aber: Der Bauherr kann diese Verpflichtungen auch auf einen Dritten, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), übertragen.
Unser Service für Sie
Bereits in der Planungsphase erstellen wir nach einer ausführlichen Beratung und Durchsicht Ihrer Pläne folgende Unterlagen:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
- “Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk”: Damit soll noch vor der Ausschreibung der Bauleistungen ein Konzept für sichere und reibungslose Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geschaffen werden
- Vorankündigung: Diese muss an die zuständige Behörde weitergeleitet und zusätzlich an der Baustelle ausgehängt werden
In der Ausführungsphase (Bauphase) überwachen wir durch Baustellenbegehungen die Einhaltung des SiGe-Plans und sind bei der Umsetzung behilflich.
