Gutachten
Bauschäden können verschiedene Ursachen haben, oftmals sind sie jedoch die Folge von Planungs- und Ausführungsfehlern. Wenn Ihr Haus von Bauschäden betroffen ist, können Sie in der Gewährleistungszeit von der so genannten Nachbesserungspflicht Gebrauch machen. Das heißt: Die ausführende Handwerksfirma muss den Bauschaden beheben.
Voraussetzung: Gutachten
Zur Ursachenerkennung und zur einwandfreien Darstellung des Schadens bzw. des Mangels benötigen Sie ein Gutachten. Nur so ist es möglich, Ihre Forderungen nach Schadensersatz oder Mängelbeseitigung zu begründen und notfalls juristisch durchzusetzen.
Unser Service für Sie
Als unabhängige und sachverständige Diplom-Bauingenieure erstellen wir Ihnen ein ausführliches Gutachten über die vorhandenen Bauschäden. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf eine vollständige und eine fachgerechte Herstellung des Gebäudes. Dies bedeutet, dass Sie weder eine Wertminderung noch einen zukünftigen Ertragsschaden hinnehmen müssen.
